Bootsliegeplätze am Chiemsee
Gästeliegeplatz im Yachthafen Seebruck
oder am Gaststeg Graben
Die Lage des Yachthafens:
Der Yachthafen in Seebruck schließt direkt an das SeeHotel Wassermann an. Der Gaststeg Graben liegt gegebüber dem Yachthafen. Vom SeeHotel aus überquert man die Alzbrücke geht noch ca. 50 m und kommt so zum Gaststeg Graben.
Der Yachthafen:
Die Hafenanlage ist eine kommunale Einrichtung der Gemeinde Seeon-Seebruck, die in den siebziger Jahren erbaut wurde und in seiner Eigenschaft als Segelhafen einer der Größten am Chiemsee ist. Die Hafenanlage verfügt über 350 Wasserliegeplätze sowie an der Steganlage in Graben 50 Gäste-Wasserliegeplätze. Beide Häfen haben zusätzlich 100 Trockenliegeplätze.
Einrichtungen der Hafenanlage:
2 Kräne mit 2 und 8 Tonnen, Waschplatz mit Reststoffentsorgung, Kran- und Waschbetrieb auch am Wochenende, 2 Slipanlagen, 2 Takelmasten, Wetterstation, Sanitäranlagen, Bilgewasserentsorgung, Abfallbehälter, W-Lan, Außenbildschirm, Prospekte, Glas-, Papier- und Weißblechcontainer, Aushänge.
Informationen für Gäste mit eigenem Segelboot oder Elektroboot:
Für die Yachthafenverwaltung ist Herr Ziereis in der
Tourist-Info in Seebruck zuständig.
Tourist-Info Seebruck, Römerstraße 10, 83358 Seebruck
Der Hafenmeister Tel. 08667-809282
Liegeplatz im Wasser (max. 150 Tage) pro Tag 12.- € +
MwSt.
Trockenliegeplatz pro Tag 6,00 € +
Mwst.
Zuschlag Elektroboote Strompauschale 300,- € pro Saison
Im Sanitärgebäude des Yachthafens
stehen stehen Ihnen Dusche, Chemiekloentleerung und WC zur Verfügung. Den
Schlüsssel erhalten Sie gegen Pfand. Bei Ankunft melden Sie sich beim
Hafenmeister, der Ihnen den Liegeplatz zuteilt (tägl. auch Sa. und So. von 8.00
bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Tel. 08667-7134)
Die Hafenordnung ist einzuhalten und den Weisungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten. Kran- und Slipvorrichtungen ist vorhanden. Für das eingebrachte Boot ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für die Wassertiefe wird keine Garantie übernommen.
Hierfür gibt es ein eigenes Anmeldeformular von der
Yachthafenverwaltung wo Sie die genauen Daten Ihres Bootes angeben. Sie erhalten
dann einen entsprechenden Mietvertrag zugesandt. Ausgezeichnet mit der
"Blauen Europa Flagge". Der Hafen erhielt in den Jahren 1993 bis 2001 diese
Umweltauszeichnung sowie die "Sauber-See-Plakette".
Download: Antrag für Gästeliegeplätze
Allgemeine Info für den Segler auf dem Chiemsee, mit Liegeplatz Info
Auf dem Chiemsee herrscht Gemehmigungs- und
Zulassungsplicht. Hier sollten Sie persönlich mit dem zuständigen Herrn Maier im
Landratsamt Traunstein, Ludwig-Thoma-Str. 3, 83278 Traunstein, sprechen.
Herr Maier Tel. 0861-58495 oder
Frau Speicher Tel. 0861-58496 o. 497.
Motorboote:
Für Sportmotorboote mit Verbrennungsmotor erhält man keine Genehmigung. Sportmotorboote mit Elektromotor werden unbefristet genehmigt. Für Gäste mit Elektromotorbooten erteilt ebenfalls das Landratsamt eine vereinfachte Gästegenehmigung. Keine Führerscheinplicht.
Segelboote:
Eine besondere Genehmigung zum Befahren des Chiemsee brauchen, -Segelboote mit Hilfsmotor über 4 KW- Kajütboot mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen - Große Segelfahrzeuge über 9,20 m Länge
Einer technischen Zulassung bedürfen zusätzlich -alle Segelboote mit Hilfsmotor -Kajütboote mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtungen Keine Führerscheinplicht!
Für Gastsegler mit genehmigungs- oder
zulassungsplichtigen Booten erteilt das
Landratsamt Traunstein vereinfachte Gästegenehmigungen für eine bestimmte
Zeit.
Fahrt mit dem Hilfsmotor:
Segelfahrzeuge dürfen mit dem Hilfsmotor nur bewegt
werden, um die Besatzung und das Boot bei
auftretenden Gefahren in Sicherheit zu
bringen.
Den kompletten Hinweistext für Wassersportler von der
Wasserschutzpolizei Chiemsee können Sie bei uns abrufen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!